Das Örtliche Entwicklungskonzept und der Entwicklungsplan
- Naturraum und Umwelt
- Siedlungsraum und Bevölkerung
- Wirtschaft
- Technische Infrastruktur
gegliedert sein, wobei die Bereiche nicht isoliert, sondern untereinander vernetzt zu betrachten sind. Vor allem der Bereich "Siedlungsraum und Bevölkerung" ist für eine Gemeindeentwicklung von großer Bedeutung, enthält er doch Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Baulandes und soll in Form des Entwicklungsplanes (graphisch und textlich) niedergeschrieben werden.
Im örtlichen Entwicklungskonzept ist jedenfalls der Baulandbedarf für den Sektor Wohnen und, wenn auf der Basis nachvollziehbarer Prognosen sowie der überörtlichen Planungen möglich, auch für die Sektoren Gewerbe, Industrie, Handelseinrichtungen und Tourismus für den Planungszeitraum abzuschätzen.
Bei der Erarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes soll dem Gemeinderat und den Gemeindebürgern ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. In öffentlichen Veranstaltungen sind die getroffenen Festlegungen zu diskutieren und die Bevölkerung zu informieren.
Die Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist vom Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen, wird vom Land auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen überprüft und dann durch die Landesregierung genehmigt.




