Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
Seit 1.Juli 2010 ist das neue Steiermärksiches Raumordnungsgesetz 2010 rechtskräftig.
Nach der herrschenden Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die Festlegungen in einem Planwerk grundsätzlich nach jener Rechtslage auszulegen, die zum Zeitpunkt der Erlassung z.B. eines Flächenwidmungsplanes gegolten haben.
Diese Vorgehensweise bei der Interpretation von Plänen wird als „Versteinerungstheorie“ bezeichnet.
Die „Versteinerungstheorie“ kann im Einzelfall die Anwendung an sich nicht mehr in Geltung stehender Regelungen des Stmk. ROG 1974 erfordern. Z.b. wenn eine Gemeinde ihren
Flächenwidmungsplan zu einem früheren Zeitpunkt erlassen und diesen noch nicht revidiert hat, obwohl zwischenzeitig Novellen zum Stmk. ROG 1974 ergangen sind. In diesem Fall ist nach obiger Rechtssprechung die Kenntnis bzw. die Anwendung eines "alten" Rechtsstandes des ROG erforderlich.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und um im Bedarfsfall einen raschen Zugriff auf den gesamten Gesetzestext zu ermöglichen wurden alle alle Gesetzesstände (Novellen) vollständig festgehalten und stehen nachfolgend zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Einarbeitung der jeweiligen Novellen in den Gesetzestext möglicherweise auch Schreib- und Tippfehler aufgetreten sind!
Zusammengestellte Fassung inkl. Novellen und Durchführungsverordnungen
Stand November 2009:
Steiermärkische Raumordnungsgesetz PDF
Landesgesetzblätter siehe
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.



