Landesentwicklungsprogramm Steiermark
Das Landesentwicklungsprogramm hat die anzustrebende räumlich-funktionelle Entwicklung des Landes darzustellen.
Die wesentlichen Inhalte sind:
- die anzustrebende Raumstruktur mit der zentralörtlichen Struktur des Landes,
- die Festlegung von Grundsätzen für die Erstellung eines Landesentwicklungsleitbildes mit Entwicklungszielen,
- die Festlegung von Regionen, für die regionale Entwicklungsprogramme zu erstellen sind,
- die Festlegung von Grundsätzen für die Erstellung von regionalen Entwicklungsleitbildern mit
Entwicklungszielen und Stärkefeldern für die Regionen, - die Festlegung von Grundsätzen für die Erstellung von kleinregionalen Entwicklungskonzepten,
- die landesweiten Grundsätze für die räumliche Entwicklung in Ergänzung zu den,
- Raumplanungsgrundsätzen und -zielen, die in den regionalen Entwicklungsprogrammen und in der örtlichen Raumordnung umzusetzen sind.
Landesentwicklungsprogramm 2009
Landesentwicklungsprogramm 2009 (pdf) (rechtskräftig mit 1. September 2009)
Landesentwicklungsprogramm 1977





