Regionale Entwicklungsleitbilder Steiermark
Stand der Arbeiten und Auszüge
Mit Einführung der neuen Regionalstruktur in der Steiermark eröffnen sich große Chancen und Potentiale, in der regionalen Projektentwicklung Synergien aus den unterschiedlichsten Themenbereichen auszuloten, zu koordinieren und im Sinne der Lebensqualität in den Regionen optimal einzusetzen.
Als zentrales Arbeitsinstrument dient dazu das Regionale Entwicklungsleitbild. Hier
- wird die strategische Ausrichtung erarbeitet,
- werden Arbeitsschwerpunkte definiert,
- die relevanten Partner eingebunden,
- die Umsetzung geplant
- und schließlich die Kriterien für laufendes Controlling in der Regionalentwicklung festgelegt.
Neues Anforderungsprofil für Regionale Leitbilder
Von der Landesregierung wurde ein Anforderungsprofil für Regionale Leitbilder verabschiedet, welches ein landesweit einheitliches Niveau in der Bearbeitung sowie vergleichbare Ergebnisse in den einzelnen Regionen garantieren soll.
Einige Grundsätze daraus:
- Die Leitbilder umfassen räumlich den gesamten Bereich der Regionen (gem. Landesentwicklungsprogramm 2009).
- Die Entwicklungsplanung ist nicht sektoral - inhaltlich beschränkt, es sind somit grundsätzlich alle relevanten Themenbereiche zu berücksichtigen.
- Im Leitbildprozess ist für die Entwicklungsleitlinien ein Planungshorizont von 20 Jahren, jedoch für das „Arbeitsprogramm" ein Zeitraum von 6 - 7 Jahren heranzuziehen.
- Die Aufbereitung der (z.B. statistischen) Grundlagen und Basisdaten soll auch für künftige weitere Planungen und Prozesse herangezogen werden können.
- Der Bezug zu Entwicklungsstrategien auf Landesebene ist explizit herauszuarbeiten, um ein effizientes und partnerschaftliches Arbeiten auf Regions- und Landesebene zu gewährleisten.
- Der Leitbildprozess auf regionaler Ebene integriert die Entwicklungsplanungen für das LEADER-Programm Steiermark (Förderperiode 2014-2020).
- Die Erarbeitung sowie Endfassung der Leitbilder soll in den Regionen steiermarkweit einheitlich erfolgen, um Vergleichbarkeit und Koordination zwischen den Regionen und zur Landesebene herstellen zu können.
- Als ein wesentliches Kriterium zur Projektbeurteilung und -priorisierung sind zu erwartende regionalwirtschaftliche Effekte heranzuziehen.
- Die demographischen Entwicklungen in den Regionen sind spezifisch herauszuarbeiten und in der Entwicklungsstrategie zu berücksichtigen.
In den Regionen der Steiermark laufen bereits die Vorbereitungsarbeiten, um die kommende Förderperiode der EU 2014 - 2020 optimal nützen zu können.


