Raumentwicklung
Österreich
Raumplanung wird in Österreich von Bund, Ländern und Gemeinden wahrgenommen. Dem Bund kommen nur sektorale Zuständigkeiten zu (z.B. im Wasserrecht oder Gewerberecht), die Länder können planerisch tätig werden. Landesgesetze bilden die gesetzliche Grundlage für die überörtliche und örtliche Raumplanung.
Zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene wurde die ÖROK - Österreichische Raumordnungskonferenz eingerichtet.
Hervorzuheben sind folgende Dokumente:




