Raumordnung Steiermark
Die Aufgabe der Raumordnung ist die vorausschauende, planmäßige Gestaltung zur bestmöglichen Nutzung des menschlichen Lebensraumes. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung durch das Raumordnungsgesetz. Übergeordnetes Ziel der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Diese soll die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen.
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