Nationaler Strategischer Rahmenplan
(STRAT.AT) wurde im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) erstellt und am 31. Oktober 2006 offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die offzielle Entscheidung zur Genehmigung durch die Kommission erfolgte am 4. April 2007.
Der Nationale Strategische Rahmenplan ist die formale Voraussetzung für die Genehmigung jener Programme, deren inhaltliches Ziel der STRAT.AT bildet:
• Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
• Konvergenz/Phasing Out
Der STRAT.AT wurde zeitgleich mit komplimentären Prozessen auf europäischer und nationaler Ebene erstellt, wie beispielsweise die Strategischen Kohäsionsleitlinien, die Europäische Beschäftigungsstrategie oder auf nationaler Ebene das Österreichische Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung, das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) 2001, die Vorgaben der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie, oder bestehende beziehungsweise in Ausarbeitung befindliche Entwicklungsleitbilder/-strategien der Länder.
Der STRAT.AT beinhaltet auch die gemeinsamen Grundlagen für die Strategie sowie die Schnittstellen zu Priorität 3 (= Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum) des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013. Weiters wird auf das Ziel „Territoriale Kooperation" Bezug genommen.
Gemäß Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) sowie eine Ex-ante-Evaluierung durchgeführt.
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STRAT.AT plus haben die am STRAT.AT beteiligten österreichischen Partner beschlossen, die Umsetzung der Regionalpolitik Österreichs in der siebenjährigen Planungsperiode bis zum Jahr 2013 zu begleiten. STRAT.AT plus verfolgt insbesondere das Ziel der Förderung des Erfahrungsaustausches und der Reflexion sowie der Generierung praktischer Impulse und nützlichen Know-hows.




