Regionale Entwicklungsprogramme Steiermark (REPRO)
Regionale Entwicklungsprogramme (REPRO) haben die anzustrebende ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Planungsregion in Zielen und Maßnahmen darzustellen. Sie bestehen aus einem Verordnungswortlaut, den Erläuterungen und den zeichnerischen Darstellungen (Regionalplan). Da die Ersichtlichmachungen - etwa von bundesgesetzlichen Vorgaben - den Regionalplan überladen würden, werden sie in einem eigenen Plan dargestellt.
Rechtswirksame Entwicklungsprogramme ab Juni 2010
Hartberg: LGBl.Nr. 37/2010 (mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten)
Fürstenfeld: LGBl.Nr. 36/2010 (mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten)
Aktuelle Entwürfe



