Regionale Entwicklungsprogramme Steiermark (REPRO)
Regionale Entwicklungsprogramme (REPRO) sind Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung und haben die anzustrebende ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Planungsregion in Zielen und Maßnahmen darzustellen.
Sie bestehen aus einem Verordnungswortlaut, den Erläuterungen und den zeichnerischen Darstellungen (Regionalplan). Da die Ersichtlichmachungen - etwa von bundesgesetzlichen Vorgaben - den Regionalplan überladen würden, werden sie in einem eigenen Plan dargestellt.
In dieser Form bilden dokumentieren sie das öffentliche Interesses des Landes für Behördenverfahren und Förderungsbeurteilungen und bilden Vorgaben für die örtliche Raumplanung der Gemeinden.
Hartberg: LGBl.Nr. 37/2010 (mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten)
Fürstenfeld: LGBl.Nr. 36/2010 (mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten)



