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Regionale Entwicklungsprogramme Steiermark (REPRO)

Regionale Entwicklungsprogramme (REPRO) sind Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung und haben die anzustrebende ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Planungsregion in Zielen und Maßnahmen darzustellen.  

Sie bestehen aus einem Verordnungswortlaut, den Erläuterungen und den zeichnerischen Darstellungen (Regionalplan). Da die Ersichtlichmachungen - etwa von bundesgesetzlichen Vorgaben - den Regionalplan überladen würden, werden sie in einem eigenen Plan dargestellt.

In dieser Form bilden dokumentieren sie das öffentliche Interesses des Landes für Behördenverfahren und Förderungsbeurteilungen und bilden Vorgaben für die örtliche Raumplanung der Gemeinden.

 
Rechtswirksame Entwicklungsprogramme ab Juni 2010

Externe Verknüpfung Hartberg: LGBl.Nr. 37/2010 (mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten)

Externe Verknüpfung Fürstenfeld: LGBl.Nr. 36/2010 (mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten)

 
Aktuelle Entwürfe

Externe Verknüpfung Graz/Graz Umgebung (Juli 2010)

Externe Verknüpfung Liezen (April 2012)

 

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Regionskarte © Abt07
Regionskarte
© Abt07
 
REPRO Deutschlandsberg REPRO Leibnitz REPRO Radkersburg REPRO Feldbach REPRO Fürstenfeld REPRO Hartberg REPRO Weiz REPRO Graz/Graz-Umgebung REPRO Voitsberg REPRO Mürzzuschlag REPRO Bruck an der Mur Verordnung (REPRO NEU: Leoben) REPRO Judenburg-Knittelfeld REPRO Murau REPRO Liezen
 
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