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Wohnbautisch

hohe Wohnqualität fördern

Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz legt fest, dass die Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten nur erfolgen darf, wenn u.a. die städtebauliche und baukünstlerische Qualität des Bauvorhabens durch geeignete Maßnahmen gesichert wird.
 

Um diese Qualität zu gewährleisten, wurde der „Wohnbautisch" eingerichtet, eine Kommission bestehend aus Experten der zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Landesregierung. Es werden alle geförderten Wohnbauvorhaben unter Einbeziehung von Vertretern von Gemeinden, Kammern und privaten Vereinen, behandelt.

Das Verfahren unterteilt sich in zwei große Abschnitte:
1. Kategorisierung
      • Zentralität
      • Grundstücke raumplanerisch (Flächenwidmungsplan)
      • Infrastruktur
      • bei Geschossbau - auf Grund der Größe und daraus resultierender Sensibilität der
        Grundstücke wird die Art der Planung festgelegt:
                    o Eigenplanung
                    o Direktaufträge
                    o Gutachterverfahren
                    o Wettbewerb
2. Projektsbeurteilung:
      • Architektonische Beurteilung
      • Begutachtung der Grundrisslösung, mit besonderem Augenmerk auf
                    o Bewohnerfreundlichkeit
                    o gesetzliche Vorgaben für Barrierefreies Bauen (behinderten- und
                       altengerechtn Ausführung der Gebäude)
                    o Energiewirtschaftlichkeit

Benötigte Unterlagen zur Einreichung: 
      • Externe Verknüpfung Wohnbautischansuchen
zur Kategorisierung:
      • das Externe Verknüpfung WBF9-NEU Formular - 2-fach! (Erläuterung zum Formular Externe Verknüpfung >>)
      • und alle geforderten Gutachten
zur Projektsbeurteilung: 
      • Vorplan im Maßstab 1:100 und ein Lageplan

Zuständige Kontaktperson der FA 13B:
Celkovic Evelyn
Telefon: +43 (316) 877-4325 oder 0676/8666-4325
evelyn.celkovic@stmk.gv.at

Terminvorschau - Wohnbautisch:

1. Halbjahr 2012:

10.01.2012
24.01.2012
07.02.2012
21.02.2012
06.03.2012
20.03.2012
03.04.2012
17.04.2012
02.05.2012 
15.05.2012
29.05.2012
12.06.2012
26.06.2012


Der Wohnbautisch wird in der Zeit von 9:00 bis ca. 13:00 Uhr abgehalten.

Die vollständigen Unterlagen sind mindestens 2 Wochen vor der Behandlung des Projektes einzureichen.

Gesetzliche Grundlagen:
Wohnbauförderungsgesetz (WFG 1993): §3(1) und §5
Durchführungsverordnung zum WFG 1993: §2, §3(3) und §9  
Raumordnungsgesetz (ROG 1974): §3

 
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