Wohnbautisch
hohe Wohnqualität fördern
Um diese Qualität zu gewährleisten, wurde der „Wohnbautisch" eingerichtet, eine Kommission bestehend aus Experten der zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Landesregierung. Es werden alle geförderten Wohnbauvorhaben unter Einbeziehung von Vertretern von Gemeinden, Kammern und privaten Vereinen, behandelt.
Das Verfahren unterteilt sich in zwei große Abschnitte:
1. Kategorisierung:
• Zentralität
• Grundstücke raumplanerisch (Flächenwidmungsplan)
• Infrastruktur
• bei Geschossbau - auf Grund der Größe und daraus resultierender Sensibilität der
Grundstücke wird die Art der Planung festgelegt:
o Eigenplanung
o Direktaufträge
o Gutachterverfahren
o Wettbewerb
2. Projektsbeurteilung:
• Architektonische Beurteilung
• Begutachtung der Grundrisslösung, mit besonderem Augenmerk auf
o Bewohnerfreundlichkeit
o gesetzliche Vorgaben für Barrierefreies Bauen (behinderten- und
altengerechten Ausführung der Gebäude)
o Energiewirtschaftlichkeit
Benötigte Unterlagen zur Einreichung:
•
Wohnbautischansuchen
zur Kategorisierung:
• das
WBF9-NEU Formular - 2-fach! (Erläuterung zum Formular
>>)
• und alle geforderten Gutachten
zur Projektsbeurteilung:
• Vorplan im Maßstab 1:100 und ein Lageplan
Zuständige Kontaktperson der Abteilung 13:
Graß Karin
Telefon: +43 (316) 877-3703
karin.grass.@stmk.gv.at
Vertretung durch: Silvia Zimmermann Tel.Nr. 0316/877-2536
Jasmin Zötsch Tel.Nr. 0316/877-2966
Terminvorschau - Wohnbautisch:
1. Halbjahr 2013:
08.01.2013
22.01.2013
05.02.2013
19.02.2013
05.03.2013
19.03.2013
02.04.2013
16.04.2013
30.04.2013
14.05.2013
28.05.2013
11.06.2013
25.06.2013
09.07.2013
Sommerferien nach Bedarf
Der Wohnbautisch wird in der Zeit von 9:00 bis ca. 13:00 Uhr abgehalten.
Die vollständigen Unterlagen sind mindestens 2 Wochen vor der Behandlung des Projektes einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen:
Wohnbauförderungsgesetz (WFG 1993): §3(1) und §5
Durchführungsverordnung zum WFG 1993: §2, §3(3) und §9
Raumordnungsgesetz (ROG 1974): §3



